BGH: Verbrecherkonten auflösen
Laut BGH liegt ein entsprechender „wichtiger Grund” zur Kündigung vor, wenn ein Girokonto für strafbare oder verbotene Aktivitäten gebraucht wird. Betrüger nutzten Girokonten für ihre Masche.
Die Kläger sind Betreiber von Abofallen bzw. Inkassounternehmen. Sie verlangten von Internetnutzern, die in Vertragsfallen getappt waren, dass sie ihnen auf ihre Konten bestimmte Beträge überweisen sollten. Einige der betroffenen Verbaucher schalteten daraufhin nicht nur die Verbrauchschutzverbände ein, sondern informierten auch die Banken, auf deren Konten sie die vermeintlichen Rechnungsbeträge hätten zahlen sollen. Sie unterrichteten die Banken darüber, dass ihre Konten zu betrügerischen Zwecken genutzt würden; daraufhin wurden die Kontoverträge mit den Klägern gekündigt. Gegen diese Kündigungen versuchten sich die Kläger gerichtlich zu wehren.