P-Konten: Pfändungsschutz gebiligt

Das neue Pfändungsschutzgesetz seine parlamentarischen Hürden genommen und kann mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt rechtskräftig werden.
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf des Bundestags zum Pfändungsschutzkonto gebilligt. Nach der bisherigen Rechtslage hat die Pfändung eines Bankkontos zur Folge, dass es blockiert ist. Mit dem Pfändungsschutzkonto ist ein Betrag von zur Zeit 985,15 Euro in Zukunft vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Jeder Bankkunde kann mit Wirksamwerden des Gesetzes von seiner Bank oder Sparkasse die Umwandlung seines Girokontos in ein solches Pfändungsschutzkonto verlangen. Ist dies geschehen, so bleiben Einkünfte, die zum Lebensunterhalt benötigt werden, künftig pfändungsfrei.


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