Girokonten nicht pfändbar

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Girokonten mit einem Mindestbtrag nicht pfändbar sind. Diese heissten dann P- Konten.
Ein Girokonto ist heute die Voraussetzung für die Teilhabe am Arbeits- und Wirtschaftsleben, erklärte Brigitte Zypries von der SPD. Vermieter schlössen ohne Kontoverbindung keinen Mietvertrag ab, Telefon- und Stromversorger buchten ihre Rechnungen per Lastschrift ab, Arbeitgeber überwiesen Gehalt oder Lohn aufs Konto. Mit dem P-Konto würden Verbraucher nicht mehr vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen und in einen Schuldenkreislauf gedrängt. Schuldner sind künftig besser bei Pfändungen geschützt. Der Bundestag beschloss die Einführung eines sogenannten Pfändungsschutzkontos: Schuldner verfügen damit über einen Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als sogenanntes P-Konto geführt wird.


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